Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für nur einmal verwendbare Hilfsmittel
Einmalhandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel: Diese und andere Hilfsmittel erleichtern vielen pflegenden Angehörigen den Alltag, kosten aber Geld. Was manche nicht wissen: Patienten mit einem anerkannten Pflegegrad können sich Hilfsmittel, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden sollten, zumindest teilweise erstatten lassen.
Monatlich bis zu 40 Euro zahlt die Pflegekasse dazu. Angehörige richten den Antrag an die Pflegekasse des Betroffenen. Ein Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung ist dafür nicht notwendig.
Quelle: Apothekeumschau.de, 26.01.2019, Bildnachweis: iStock/Halfpoint