Gute Planung ist alles
Mit gut eingestelltem Blutdruck ist auch für Hochdruckkranke das Reisen in der Regel kein Problem. In puncto Medikamente muss bei der Urlaubsplanung allerdings einiges beachtet werden.
Erst reisen, wenn der Druck stabil ist
In den meisten Fällen dürfen auch Menschen mit chronisch hohem Blutdruck nach Herzenslust in den Urlaub fahren. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn der Blutdruck gerade erst frisch eingestellt oder die Therapie umgestellt wurde. Dann ist es besser abzuwarten, bis der Blutdruck wieder stabil ist. Mit einem Besuch bei der behandelnden Ärzt*in lässt sich in solchen Fällen am besten klären, ob man reisefähig ist.
Auch sonst sollte man einen geplanten Urlaub bei der Ärzt*in ansprechen. In heißen Ländern kann auch bei Hochdruckkranken der Blutdruck deutlich sinken. Anzeichen dafür sind Schwäche, Schwindel oder Müdigkeit. Vor allem bei langen Aufenthalten ist es dann manchmal sinnvoll, die Dosis der Blutdrucksenker anzupassen. Dafür hat man am besten einen von der Ärzt*in aufgestellten reduzierten Einnahmeplan dabei.
Zeitverschiebung bedenken
Bei der Medikamenteneinnahme ist auch die Zeitverschiebung zu beachten. Liegt diese unter drei Stunden, kann die Arznei in den allermeisten Fällen zur gleichen Zeit genommen werden. Wer also seinen Blutdrucksenker zuhause um 8:00 Uhr morgens einnimmt, tut dies auch am Urlaubsort um 8:00 Uhr.
Anders sieht es bei Fernreisen mit einer Zeitverschiebung von mehr als drei Stunden aus. Fliegt man in den Osten, verkürzt sich der Reisetag, geht´s nach Westen, wird er länger. Zur Vermeidung von Über- oder Unterdosierungen muss bei vielen Wirkstoffen die Tabletteneinnahme angepasst werden – auch dies natürlich in Rücksprache mit der behandelnden Ärzt*in.
Auf restriktive Zollbestimmungen vorbereiten
Beim Kofferpacken darf man das Blutdruckmessgerät nicht vergessen. Mit frisch eingesetzten Batterien geht dem Gerät auch im Urlaub der Saft nicht aus. Blutdruckmedikamente sollte man für den gesamten Aufenthalt in ausreichender Menge mitnehmen. Am besten im Handgepäck – dann sind sie auch bei Verlust des Koffers parat.
In einigen Ländern gelten für die Einfuhr von Arzneimitteln restriktive Zollbestimmungen. Hier hilft eine ärztliche Bescheinigung, dass die Medikamente für den eigenen Gebrauch sind. Der ADAC bietet zum Download ein mehrsprachiges Formular an, das die behandelnde Ärzt*in vor dem Urlaub ausfüllen kann.
Quelle: ptaheute
23.08.2023 Autor: Dr. med. Sonja kempinski Bildrechte: mauritius images / Juan Ramón Ramos Rivero / Alamy / Alamy Stock Photos